Ein Verordnung für Ergotherapie kann von allen niedergelassenen Ärzt*innen und psychologischen Psychotherapeut*innen ausgestellt werden.
Fragen Sie bei einer niedergelassenen Praxis für Allgemeinmedizin nach oder falls Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind, ihre/n Psychotherapeut*in.
Es sollte entweder eine Verordnung für psychisch-funktionelle Behandlung oder wenn auf Sie zutreffend eine Blankoverordnung ausgestellt werden.
Die Behandlung muss ab dem Datum der ausgestellten Verordnung innerhalb von 28 Tagen beginnen. Bei akutem Bedarf wird auch innerhalb von 14 Tagen verordnet.
Es fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten + 10,00 € pro Verordnung an.
Erkundigen Sie sich bei ggf. vorherigem stationärem Aufenthalt bei den Sozialpädagog*innen vor Ort auch gerne für unterstützende Vermittlung an die verordnenden Praxen. Diese beraten Sie auch zur Zuzahlungsbfreiung.
Wenn Sie ambulante Ergotherapie in Anspruch nehmen möchten, ist dies ab dem 18. Lebensjahr zuzahlungspflichtig.
Bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie eine Zuzahlungsbefreiung erfragen.
Es ist möglich, sich dauerhaft für das jeweilige Kalenderjahr von der Zuzahlung befreien zu lassen oder bei Erreichen der finanziellen Höchstgrenze eine Rückerstattung bei einer bereits zuviel gezahlten Leistung zu beantragen.
Zu Beginn einer Behandlung lernen wir uns zunächst kennen und bei Bedarf wird eine Einstiegsdiagnostik/Befundung durchgeführt.
Wir nehmen uns in der Ergotherapie die Zeit, ihre persönlichen Bedürfnisse und Werte zu besprechen.
Anschließend geht es darum, dass Sie in der Ergotherapie und darüber hinaus die Möglichkeit haben ins Handeln zu kommen. Dabei kann es generell erst einmal um die Stabilisierung ihres Zustandes gehen, darum konkrete Fähigkeiten, wie z.B. körperliche Symptome in den Griff bekommen, Ausdruck von Gefühlen, Strukturierung im Alltag etc. zu erarbeiten oder darum, wie Sie am Leben teilhaben können.
Anhand von für Sie sinnhaften Aktivitäten, werden Wege gefunden, wie Sie mit ihren bereits vorhandenen Fähigkeiten, lernen umzugehen.
Dabei werden ihre ganz persönlichen Ressourcen in den Mittelpunkt gestellt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Ergotherapie ist der gemeinsame Blick auf ihren aktuellen Zustand, ggf. einen Plan erstellen, der sich sich daraus ergibt und die kontinuierliche Anpassung an das was gerade für Sie wichtig ist.
Als Privatversicherte*r und ggf. Beihilfeberechtigte*r, besprechen Sie bitte im Vorfeld mit ihrer privaten Krankenkasse die Konditionen für eine psychisch-funktionelle Ergotherapie und ihre Eigenleistung.
Wenn Sie selbstzahlend sind, können Sie auch ohne Verordnung in die ergotherapeutische Behandlung kommen.
Anstehende Weiterbildungstermine:
24. – 25. Juni
05. – 08. September
20. – 21. September
07. – 10. November
Es können in dieser Zeit keine Termine stattfinden.